Kündigungsfrist für den Handyvertrag korrekt einhalten

Ein Wechsel des Mobilfunkanbieters ist für den Kunden finanziell meistens lukrativ. Die Angebote werden stetig günstiger, die Leistungen besser. Vorher müssen Verbraucher aber unbedingt die Kündigungsfrist des alten Handyvertrags beachten. Wer diesen Termin verpasst, ist meistens ein weiteres Jahr an seinen alten Anbieter gebunden. Das Team von gesetzliche-kuendigungsfrist.info erklärt, wie Kunden vor Ablauf der Kündigungsfrist aus ihrem Handyvertrag bei der Telekom, Vodafone und Co. aussteigen können. In diesem Beitrag erfahren Sie auch, in welchen Ausnahmefällen Verbraucher ohne Frist aus ihrem geltenden Kontrakt aussteigen können.

Kündigungsfrist für den Handyvertrag ist Kunden oft nicht bekannt

An welche gesetzliche Kündigungsfrist muss ich mich beim Auszug aus meiner Wohnung halten? Welche Fristen müssen bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages eingehalten werden? Die Krankenversicherungsbeiträge steigen wieder, wie kann ich die Krankenversicherung wechseln und wann muss ich kündigen?

Eine Studie des Deutschen Instituts für Service Qualität (DISQ) in Zusammenarbeit mit Computer Bild aus dem Januar 2014 zeigt, dass viele Mobilfunkanbieter noch Verbesserungspotential haben. Insgesamt stufen die Kunden die Angebote nur als befriedigend ein. Auffallend ist, dass vor allem die Branchenriesen wie Vodafone, die Telekom, O2 und Base E-Plus schlecht wahrgenommen werden. Sie belegen die letzten vier der 18 Plätze. Vorn sind Discounter wie blau.de oder Aldi Talk platziert. Trotz des ausbaufähigen Services wechselt jährlich weniger als einer von fünf Kunden seinen Anbieter. Nach Angaben des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sind es zwischen 16 und 17 Prozent. Grund ist neben der meist zweijährigen Gebundenheit an einen Anbieter auch Unklarheit oder gar Desinteresse, welche Kündigungsfrist der Handyvertrag genau enthält.

Handyvertrag Kündigungsfristen

Kündigungfrist beim Handyvertrag: Anbieter sind flexibel

Die Regelungen für den Mobilfunk sind etwas einheitlicher als im Festnetz. So beträgt die Mindestvertragslaufzeit in der Regel zwei Jahre. Viele Anbieter bieten aber auch „Verträge“, die inzwischen monatlich kündbar sind. Nach Ablauf der regulären 24 Monate lief bisher der Handyvertrag automatisch für weitere 12 Monate weiter. Dies hat sich zum 01.12.2021 jedoch geändert! Handyverträge, die die Mindestlaufzeit erreicht haben, können Sie ab sofort mit einer Kündigungsfrist von nur einem Monat kündigen! Das gilt für alle Handyverträge, also auch für Altverträge.

Die reguläre Kündigungsfrist beim Handyvertrag beträgt meistens drei Monate. Wenn der Vertrag des Kunden also zum 1.1. ausläuft, kann er bei seinem Anbieter bis zum 31.09. fristgerecht aus dem Vertrag aussteigen. Es empfiehlt sich jedoch, die Kündigung ein wenig im Voraus einzureichen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Manche Anbieter stellen Handyverträge ohne Mindestlaufzeit bereit, die monatlich gekündigt werden können. Das gleiche gilt in der Regel auch für Prepaid-Verträge.

Anbieter mit dreimonatiger Kündigungsfrist

Die wichtigsten Anbieter mit einem entsprechenden Vertrag aus 24 Monaten Mindestlaufzeit, 12 Monate automatische Verlängerung und dreimonatiger Kündigungsfrist sind:

  • o2

  • Congstar

  • Telekom

  • 1&1

  • Mobilcom-Debitel

  • Base / E-Plus (alte Verträge)

  • Klarmobil

  • Yourphone

  • Blau

  • WinSIM

  • Otelo

Anbieter mit 1 Monat Kündigungsfrist

Darüber hinaus stellen manche Mobilfunkanbieter ein flexibles Paket bereit, bei dem die Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und automatischer Verlängerung jeweils ein Monat betragen:

  • o2

  • Congstar

  • Telekom

  • Mobilcom-Debitel

  • Klarmobil (14 Tage)

  • Blau

  • DeutschlandSIM

  • Otelo

  • Blau

  • Tarifhaus

Kündigungsfrist für den Handyvertrag formal richtig einhalten

Um die Kündigungsfrist für den Handyvertrag einzuhalten, muss der Kunde den Vertrag schriftlich kündigen. Er kann dafür nicht eine andere Person beauftragen, sondern muss das Schreiben selbst verfassen und unterzeichnen. Die Stiftung Warentest rät Verbrauchern, dazu etwa diese Standardformel zu verwenden:

In jedem Fall enthalten sein sollten in dem Schreiben der Kündigungswunsch, die Kundennummer, das Datum der Kandigung oder die Angabe „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ sowie Name, Adresse und Geburtsdatum des Vertragnehmers. Dieser muss das Schreiben abschließend mit einer Unterschrift und dem Datum versehen.

Darüber hinaus bieten die einzelnen Anbieter wie die Telekom oder Vodafone in der Regel auch Formulare zum Download an, die als Vorlage genutzt werden können. Dennoch sollte die Kündigung anschließend auf dem Postweg per Einschreiben erfolgen. So ist ein Nachweis vorhanden, dass die Kündigungsfrist für den Handyvertrag eingehalten wurde.

Handyvertrag außerhalb der Kündigungsfrist auflösen

Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes von 2012 sind die Rechte der Verbraucher gestärkt. Insbesondere, wenn vertraglich zugesicherte Leistungen nicht eingehalten werden können, besteht auch außerhalb der Kündigungsfrist des Handyvertrags auch ein Anrecht darauf, den Kontrakt aufzulösen. Jedoch muss der Kunde seinem Anbieter immer erst eine Chance gewähren, die Versäumnisse auszubessern. Bei DSL- und Festnetztelefon kann das häufig bei einem Umzug der Fall sein, während die Mobilfunkleistungen auch an einem neuen Wohnort in der Regel gleich bleiben. Verzieht der Kunde jedoch ins Ausland, kann eine technische Leistung auf demselben Niveau oftmals nicht mehr zugesichert werden.

Das trifft zum Beispiel zu, wenn der Mobilfunkvertrag auch eine Festnetznummer enthält. In der Praxis ist der Kunde bei einem Wohnortwechsel ins Ausland jedoch häufig auf die Kulanz seines Anbieters angewiesen. Bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn etwa die Preise erhöht werden, sieht das Gesetz hingegen in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht für den Verbraucher vor.

Die Unternehmen T-Mobile und Vodafone, zwei der wichtigsten Anbieter, haben ähnliche wichtige Gründe formuliert, mit denen ein Handyvertrag auch außerhalb der Kündigungsfrist aufgelöst werden kann. Auch bei anderen Firm sind die Regelungen ähnlich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn…

  1. der Anbieter mehrmals falsch abrechnet.
  2. das Mobiltelefon wegen technischer Probleme inaktiv wird und während einer Frist kein Ersatzgerät bereitgestellt werden kann.
  3. der Kunde über einen längeren Zeitraum in andere Netze keine Anrufe mehr tätigen sowie keine SMS mehr verfassen kann.
  4. das Mobiltelefon unrechtmäßig durch die Telekom oder Vodafone gesperrt wird.

Sonstige Kündigungs-bedingungen bei Handyverträgen

Verstirbt ein Vertragsnehmer, gewähren die Mobilfunk-Anbieter den Hinterbliebenen in den allermeisten Fällen ebenfalls eine Kündigung des Handyvertrages. Wer jedoch sein Handy aufgrund eines Diebstahls verliert, muss die Gebühren für den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit weiter bezahlen.

Rufnummer kann während oder nach Ablauf der Kündigungsfrist portiert werden

Hat sich ein Handybesitzer zu einem Wechsel des Anbieters entschieden, kann er seine Rufnummer zu dem  neuen Unternehmen mitnehmen. Diese Option besteht auch bei Prepaid-Verträgen. Der Antrag für diese Portierung sollte im Idealfall einige Wochen vor dem Ende des alten Kontrakts erfolgen, kann aber auch noch 31 Tage nach dessen Ende eingereicht werden. Allerdings muss die Kündigung dafür bereits vom alten Anbieter bestätigt sein. Dieser verlangt für die Übernahme der Nummer eine Gebühr von bis zu 30 Euro, welche der neue Mobilfunk-Dienstleister in Form einer Gutschrift häufig komplett oder teilweise übernimmt. Liegt die Kündigungsbestätigung vor, kann der neue Anbieter die Portierung der Rufnummer vollziehen

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